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Ohne Ticket im Zug erwischt: Bussgeld, Nachzahlung und deine Rechte
Was kostet das erhohte Beforderungsentgelt? Wie lauft die Kontrolle ab? Und was tun, wenn du dein Ticket vergessen hast? Alle Antworten, klar und verstandlich.
Deine Rechte
Ticket vergessen?
Einspruch einlegen
Wer im Zug ohne gueltiges Ticket erwischt wird, zahlt das erhoehte Beforderungsentgelt (EBE) von 60 Euro. Wer ein persoenliches Ticket vergessen hat, kann es nachtraeglich vorlegen und zahlt nur 7 Euro Bearbeitungsgebuehr. Wer sich absichtlich erschleicht, riskiert eine Strafanzeige nach Paragraf 265a StGB.
Das erhoehte Beforderungsentgelt
Was kostet ein Fahren ohne Ticket?
Das EBE ist keine Geldbusse im strafrechtlichen Sinne, sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Das Verkehrsunternehmen stuetzt sich dabei auf seine Beforderungsbedingungen, die du mit dem Kauf (oder Nicht-Kauf) eines Tickets akzeptiert hast.
Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) kann seit dem 1. Januar 2022 kein Ticket mehr beim Zugbegleiter gekauft werden. Die einzige Ausnahme: Du kannst bis zu 10 Minuten nach Abfahrt noch ein Ticket ueber die DB App oder Website buchen – vorausgesetzt, mehr als 10 Minuten bis zum naechsten Halt liegen noch vor dir.
Schritt fuer Schritt
Wie lauft die Kontrolle ab?
Im Fernverkehr wird jeder Fahrgast systematisch kontrolliert. Im Nahverkehr finden Stichprobenkontrollen statt.
Der Kontrolleur stellt fest, dass kein gueltiges Ticket vorhanden ist. Du wirst nach deinen Personalien gefragt.
Du erhaeltst einen Beleg mit Belegnummer. Notiere diese gut – du brauchst sie fuer die Zahlung oder den Einspruch.
Zahlen kannst du online ueber db-fn.de, im DB Reisezentrum oder per Ueberweisung. Die Frist betraegt in der Regel 14 Tage.
| Merkmal | Nahverkehr | Fernverkehr (ICE/IC/EC) |
|---|---|---|
| Kontrollen | Stichprobenartig | Systematisch, jeder Fahrgast |
| Ticketkauf beim Kontrolleur | Teilweise moeglich | Seit 2022 nicht mehr |
| EBE-Betrag | 60 € | 60 € + ggf. Fahrpreis |
| Zahlung vor Ort | Teils (Girocard) | Selten |
Was passiert dann?
Personalien oder Zahlung verweigern – was dann?
Kontrolleure haben das Recht, die Bundespolizei zu rufen. Per Jedermannsrecht kann der Fahrgast bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden – was oft bedeutet, dass man den Zug verlassen muss. Die Polizei stellt die Personalien dann zwangsweise fest.
Wer die Zahlung verweigert, riskiert:
- Ein Inkassoverfahren mit erheblichen Zusatzkosten
- Bei Vorsatz: eine Strafanzeige nach Paragraf 265a StGB (Erschleichen von Leistungen)
- Geldstrafe oder im Wiederholungsfall bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe
Schwarzfahren als Wiederholungstaeter
Was passiert bei Wiederholung?
Beim ersten Verstoss bleibt es meist bei der zivilrechtlichen Forderung von 60 €. Bei Wiederholungstaetern wird es ernst:
- Strafanzeige durch das Verkehrsunternehmen (Paragraf 265a StGB)
- Erhoehte Geldstrafen bei erneutem Urteil
- Bei Vorstrafen: Freiheitsstrafe auf Bewaehrung oder ohne
- Hausverbot fuer Zuege und Bahnhoefe moeglich
Paragraf 265a StGB setzt Vorsatz voraus. Wer aus Versehen kein Ticket hat (z. B. Ticket vergessen), macht sich zivilrechtlich haftbar, aber nicht automatisch strafbar. Bei echter Fahrlaessigkeit und kooperativem Verhalten wird meist keine Strafanzeige gestellt.
Deine Rechte
Einspruch gegen das EBE einlegen
Du kannst Widerspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung einlegen – schriftlich innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach der Kontrolle.
Gute Gruende fuer einen Einspruch:
- Der Fahrkartenautomat am Bahnhof war defekt (Foto/Quittung als Beweis mitbringen)
- Irrtuemliche Kontrolle (du hattest ein gueltiges Ticket, konnte es aber nicht zeigen)
- Technischer Fehler der App/Website bei der Buchung
Wird der Widerspruch abgelehnt, kannst du die Schlichtungsstelle Nahverkehr anrufen (kostenlos, unabhaengig). Diese vermittelt zwischen Fahrgaesten und Verkehrsunternehmen.
Haeufige Situationen
Sonderfaelle: Was gilt wann?
| Situation | Was passiert? | Loesung |
|---|---|---|
| Ticket vergessen (persoenlich) | 60 € EBE vorlaeufig | Nachtragliche Vorlage → nur 7 € Gebuehr |
| Handy leer (HandyTicket) | 60 € EBE vorlaeufig | Ticket nachreichen → 7 € Gebuehr (Kulanz) |
| Laenderticket vergessen (uebertragbar) | 60 € EBE definitiv | Keine nachtragliche Vorlage moeglich |
| Falscher Zug (Sparpreis) | Nachzahlung Flexpreis minus Sparpreis | Differenz zahlen, kein EBE |
| Automat kaputt | EBE wird ausgestellt | Foto/Quittung → guter Einspruchsgrund |
| BahnCard nicht dabei | EBE moeglich | BahnCard nachtragliche im Reisezentrum vorlegen |
Hast du ein persoenliches (nicht uebertragbares) Ticket vergessen oder konnte dein Handy-Ticket nicht geladen werden, kannst du es beim DB Reisezentrum vorlegen oder ueber das Portal db-fn.de einreichen. Statt 60 € zahlst du dann nur die Bearbeitungsgebuehr von 7 Euro.
Haeufige Fragen
FAQ: Nachzahlung und Bussgeld im Zug
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