DB Entschädigung beantragen 2026: Verspätung Geld zurück – So geht’s

Kurz gesagt: Wenn dein Zug am Zielbahnhof mindestens 60 Minuten Verspätung hat, hast du Anspruch auf 25 % deines Fahrpreises zurück. Ab 120 Minuten sind es 50 %. Den Antrag kannst du bequem online stellen – innerhalb von 3 Monaten (gesetzliche Frist; DB akzeptiert derzeit bis 12 Monate Kulanz) nach der Reise.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Situation Erstattung
Verspätung 60–119 Min. 25 % des Fahrpreises
Verspätung ab 120 Min. 50 % des Fahrpreises
Zug ausgefallen, Reise nicht angetreten 100 % des Fahrpreises
Zug ausgefallen, Reise auf anderem Weg angetreten Mehrkosten + anteiliger Fahrpreis
Übernachtung nötig (Zug fährt nicht mehr) Hotel bis 80 €/Nacht + Mahlzeiten

Schritt-für-Schritt: So beantragst du die DB Entschädigung

Schritt 1: Verspätungsbescheinigung sichern
Hole am Bahnhof eine Verspätungsbescheinigung beim Zugpersonal oder am DB-Schalter. Bei Online-Anträgen ist das oft nicht nötig – die DB hat alle Daten.

Schritt 2: Ticket aufbewahren
Halte dein Ticket (digital oder gedruckt) bereit. Ohne Nachweis der gebuchten Verbindung ist kein Antrag möglich.

Schritt 3: Online-Antrag stellen
Gehe auf bahn.de/fahrgastrechte und fülle das Formular aus. Du benötigst: Ticketnummer, Reisetag, Strecke und Verspätungsgrund.

Schritt 4: Erstattung erhalten
Die DB überweist die Erstattung innerhalb von ca. 2–4 Wochen auf dein Konto oder schreibt sie als DB-Gutschein gut.

Beispiel: Was bekommst du zurück?

Du hast ein Sparpreis-Ticket für 49 € gekauft und dein Zug hatte 85 Minuten Verspätung:

  • Erstattung: 25 % von 49 € = 12,25 €
  • Wenn der Zug 130 Minuten Verspätung gehabt hätte: 50 % = 24,50 €

Bei einem Flexpreis-Ticket (80 €) mit 120 Min. Verspätung: 50 % = 40 € zurück.

Gilt die Entschädigung auch bei Streik?

Ja! Seit der EU-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gelten die Fahrgastrechte auch beim Bahnstreik. Die Deutsche Bahn darf dich nicht mit dem Hinweis auf „höhere Gewalt“ abspeisen.

Wichtige Fristen

  • Antragsfrist: 12 Monate ab dem Reisetag
  • Bearbeitungszeit: Meist 2–4 Wochen
  • Mindesterstattung: Mindestens 4 € (sofern errechneter Betrag nicht unter 1,50 € liegt)

FAQ: DB Entschädigung

Kann ich die Entschädigung auch am Schalter bekommen?
Ja – im DB Reisezentrum am Bahnhof direkt. Du bekommst dann sofort einen Verrechnungsscheck oder Überweisung.

Was wenn ich ein Sparpreis-Ticket hatte?
Sparpreis-Tickets sind bei der Entschädigung gleichgestellt. Du bekommst den prozentualen Anteil des tatsächlich bezahlten Preises zurück.

Bekomme ich Fahrtkosten für Taxi erstattet?
Wenn du nachts (nach ca. 23 Uhr) nicht mehr nach Hause kommst und kein Alternativzug fährt, ja. Hebe alle Belege auf!

Was wenn die Bahn den Antrag ablehnt?
Du kannst dich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden. Das Verfahren ist kostenlos.