Zuletzt aktualisiert:
Kurz gesagt: Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn dein Zug 60 Minuten oder mehr Verspätung hat. Den Antrag stellst du am schnellsten online – über das DB Kundenkonto oder die Auftragssuche im DB Navigator. Alternativ gibt es ein PDF-Formular. Dieser Leitfaden zeigt dir alle Wege Schritt für Schritt.
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?
Die EU-Fahrgastrechteverordnung (EU) 2021/782 regelt deine Ansprüche verbindlich für alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland und Europa. Das heißt: Deine Rechte gelten bei ICE, IC/EC, RE, RB, IRE, S-Bahn und Nachtzügen gleichermaßen.
| Verspätung am Zielbahnhof | Entschädigung |
|---|---|
| Ab 60 Minuten | 25 % des Fahrpreises |
| Ab 120 Minuten | 50 % des Fahrpreises |
| Unter 60 Minuten | Kein Anspruch |
| Entschädigung unter 4 Euro | Wird nicht ausgezahlt |
Du kannst zwischen einem Gutschein und der Auszahlung als Geldüberweisung wählen. Bei Rücktritt von der Reise wegen Verspätung ist ausschließlich die Geldauszahlung möglich.
Die 3 Wege, deinen Fahrgastrechte-Antrag zu stellen
Weg 1: Online über das DB Kundenkonto (schnellste Methode)
Wenn du dein Ticket über dein DB Kundenkonto gekauft oder dort hinterlegt hast, ist der Online-Antrag der einfachste Weg – viele Daten sind bereits vorausgefüllt.
- Logge dich unter bahn.de oder im DB Navigator in dein Kundenkonto ein.
- Gehe zu Meine Reisen → Vergangene Reisen.
- Wähle das betroffene Ticket aus.
- Klicke auf Entschädigung beantragen.
- Folge den Anweisungen – fertig.
Im DB Navigator: Unter „Reisen“ → „Weitere Aktionen“ → „Entschädigung beantragen“.
Für BahnCard 100: Im Kundenkonto unter „BahnCard“ → „Optionen“ → „Entschädigung beantragen“.
Weg 2: Online über die Auftragssuche (ohne Login)
Für digital gekaufte Tickets ohne Kundenkonto funktioniert die Auftragssuche – anonym und ohne Login möglich. Du benötigst die 12-stellige Auftragsnummer (aus der Bestätigungsmail oder unter dem Barcode auf dem Ticket) und den Nachnamen der reisenden Person.
- Öffne die Auftragssuche auf bahn.de oder im DB Navigator.
- Gib Auftragsnummer und Nachnamen ein.
- Klicke im Reiter Fahrgastrechte auf Entschädigung beantragen.
- Folge den weiteren Schritten.
Weg 3: Per Fahrgastrechte-Formular (Papier oder PDF)
Das klassische Formular eignet sich für Tickets, die nicht digital gekauft wurden (z. B. am Automaten oder im Reisezentrum), sowie für komplexere Fälle mit zusätzlichen Belegen wie Hotel, Taxi oder Umbuchung.
Formular erhalten:
- Als PDF-Download (89 KB) direkt von bahn.de
- Beim Servicepersonal im Zug
- An der DB Information oder im DB Reisezentrum
In 3 Schritten zum Antrag:
- Ausfüllen: Geplanter und tatsächlicher Reiseverlauf, Entschädigungsart (Gutschein oder Überweisung), Bankverbindung, persönliche Daten, Unterschrift.
- Belege beilegen: Original-Fahrkarte oder Kopie, ggf. Reservierungsbeleg, Taxiquittung, Hotelrechnung, Bescheinigung Fahrgastrechte.
- Abschicken: Per Post oder Abgabe im Reisezentrum.
DB Fernverkehr AG
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Deutschland
Welche Belege brauchst du?
| Beleg | Pflicht? |
|---|---|
| Fahrkarte (Original oder Kopie) | Ja |
| Kostennachweis (wenn kein Preisaufdruck) | Ja (Ausnahme: BahnCard 100) |
| Reservierungsbeleg (falls nicht genutzt) | Nur falls relevant |
| Taxiquittung / Hotelrechnung / Zusatzticket | Nur falls Kosten entstanden |
| Bescheinigung Fahrgastrechte (vom Zugpersonal) | Empfehlenswert bei Zweifeln |
Entschädigung bei Zeitkarten (BahnCard 100, Wochen- und Monatskarten)
| Zeitkarte | 2. Klasse | 1. Klasse |
|---|---|---|
| Fernverkehr (Wochen-/Monatskarte) | 5,00 Euro | 7,50 Euro |
| Nahverkehr (Wochen-/Monatskarte) | 1,50 Euro | 2,25 Euro |
| BahnCard 100 | 10,00 Euro | 15,00 Euro |
Tipp für Zeitkarteninhaber: Verspätungen ab 20 Minuten können addiert und gesammelt eingereicht werden – da Beträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden, lohnt es sich, mehrere Fälle zu bündeln.
Sonderfall: Reise abbrechen oder gar nicht erst antreten
Wenn du wegen einer erwarteten Verspätung von 60 Minuten oder mehr die Reise abbrichst oder gar nicht antritts, hast du Anspruch auf volle Erstattung des Fahrpreises. Kein Gutschein möglich – ausschließlich Geldüberweisung. Erstattung direkt im DB Reisezentrum oder per Fahrgastrechte-Formular möglich.
Strandungsfall: Taxi und Hotel erstattet bekommen
Taxi bis 120 Euro: Wenn dein Zug zwischen 0 und 5 Uhr ankommen sollte, die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt, du deinen Zielbahnhof nicht mehr bis 24 Uhr erreichst und die DB kein Ersatzverkehrsmittel stellt, werden dir die Taxikosten bis 120 Euro erstattet.
Hotelkosten: Wenn wegen Zugausfall oder schwerer Verspätung eine Übernachtung nötig wird und die DB keine Unterkunft organisiert, werden angemessene Übernachtungskosten erstattet. Immer zuerst Kontakt mit DB-Personal vor Ort suchen und Versuche dokumentieren.
Wie lange hast du Zeit für den Antrag?
Die EU-Verordnung sieht eine Frist von 3 Monaten nach dem Vorfall vor. Die DB akzeptiert derzeit Anträge bis zu 12 Monate nach dem Ereignis. Dennoch gilt: Je früher der Antrag, desto besser.
Schlichtungsstelle: Wenn die Entscheidung nicht stimmt
Lehnt das Servicecenter deinen Antrag ab oder zahlt weniger als erwartet, kannst du dich an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Diese kostenlose Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist oft schnell und unkompliziert.
FAQ: Fahrgastrechte Antrag stellen
Kann ich den Fahrgastrechte-Antrag auch telefonisch stellen?
Nein – die DB bietet keinen telefonischen Antrag an. Du kannst jedoch im DB Reisezentrum persönlich einen Antrag einreichen. Der telefonische Kontakt mit dem DB-Kundenservice (030 2970) hilft bei Fragen, kann aber keine Entschädigungsanträge aufnehmen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Fahrgastrechte-Antrags?
In der Regel erhältst du innerhalb von 4 Wochen eine Antwort. In Stoßzeiten (z. B. nach größeren Störungen) kann es etwas länger dauern.
Bekomme ich Geld oder nur einen Gutschein?
Du hast die Wahl: Gutschein (sofort nutzbar für weitere DB-Buchungen) oder Überweisung auf dein Konto. Ausnahme: Bei Reiseabbruch wegen Verspätung ist nur die Überweisung möglich.
Gilt der Antrag auch für Regionalzüge und S-Bahn?
Ja. Die Fahrgastrechte gelten für alle Züge der DB: ICE, IC/EC, RE, RB, IRE, S-Bahn und Nachtzüge. Für U-Bahn und Straßenbahn gelten diese Regelungen nicht.
Was ist, wenn ich kein DB Kundenkonto habe?
Kein Problem: Nutze die Auftragssuche mit deiner 12-stelligen Auftragsnummer und deinem Nachnamen. Alternativ das PDF-Formular per Post einsenden.
Wo finde ich das Fahrgastrechte-Formular als PDF?
Direkt auf bahn.de/fahrgastrechte als kostenlosen Download. Das Formular ist barrierefrei und kann digital in Adobe Acrobat ausgefüllt werden.
Was tun, wenn der Zug ausgefallen ist und keine Alternativen angeboten werden?
Wenn das Eisenbahnunternehmen dich nicht innerhalb von 100 Minuten nach planmäßiger Abfahrt über Alternativen informiert, darfst du auf eigene Kosten andere Züge oder Busse nutzen und dir die Kosten erstatten lassen.
Fazit: So holst du dir deine Entschädigung zurück
Der schnellste Weg ist immer das DB Kundenkonto oder der DB Navigator – dort dauert der Antrag oft nur wenige Minuten. Wer kein Kundenkonto hat, nutzt die Auftragssuche mit seiner Buchungsnummer. Das Papierformular ist die Backup-Option für ältere Tickets und komplexe Fälle. Stell deinen Antrag innerhalb von 3 Monaten, heb alle Belege auf und notier dir Verspätungszeiten direkt nach der Reise.