Kurz gesagt
Ab 60 Minuten Verspätung hast du Anspruch auf 25% Erstattung, ab 120 Minuten auf 50%. Den Antrag stellst du am einfachsten online über dein DB Kundenkonto oder den DB Navigator. Die Frist beträgt 12 Monate nach der Reise.
Dein Zug hatte über eine Stunde Verspätung und du weißt nicht, wie du dein Geld zurückbekommst? Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt dir, wie du den DB Entschädigungsantrag richtig ausfüllst und wie viel Geld dir zusteht.
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?
| Verspätung am Zielbahnhof | Erstattung | Beispiel (50 Euro Ticket) |
|---|---|---|
| Unter 60 Minuten | Kein Anspruch | 0 Euro |
| 60 bis 119 Minuten | 25% des Ticketpreises | 12,50 Euro |
| 120 Minuten oder mehr | 50% des Ticketpreises | 25 Euro |
Diese Regelung basiert auf der EU-Fahrgastrechte-Verordnung (EU-VO 1371/2007) und gilt für alle Fernverkehrszüge (ICE, IC, EC) in Deutschland und Europa.
Was wird erstattet?
- Der Fahrpreis des Tickets (anteilig)
- Bei Fahrt mit BahnCard: Der tatsächlich bezahlte Preis
- Reservierungsgebühr: Wird separat erstattet, wenn die Reservierung nutzlos war
- Bei Gruppenreisen: Jede Person stellt einen eigenen Antrag
DB Entschädigungsantrag online stellen – Schritt für Schritt
Der einfachste Weg ist der Online-Antrag direkt über dein DB Kundenkonto:
- Gehe auf bahn.de und melde dich an
- Klicke auf deinen Namen oben rechts → „Meine Buchungen“
- Wähle die betroffene Reise aus
- Klicke auf „Fahrgastrechte“ → „Entschädigung beantragen“
- Deine Buchungsdaten sind bereits vorbefüllt – überprüfe sie und ergänze Verspätungsangaben
- Wähle die gewünschte Erstattungsform (Überweisung oder Gutschein)
- Absenden – du erhältst sofort eine Bestätigung mit einer Fall-ID per E-Mail
Über den DB Navigator: Menü → Meine Reisen → betroffene Reise → „Fahrgastrechte“ → „Entschädigung beantragen“
Entschädigungsantrag per PDF-Formular
Du kannst den Antrag auch als PDF ausfüllen und einschicken. Das Formular findest du auf bahn.de unter „Fahrgastrechte“. Am besten füllst du es direkt in der Adobe Acrobat App aus (im Browser klappt es manchmal nicht).
Einsenden per Post an: DB Fernverkehr AG, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main
Oder per Fax: 069 265-20294
Was brauche ich für den Antrag?
- Dein Ticket (Nummer oder Buchungsbestätigung)
- Nachweis der Verspätung: Screenshot aus dem DB Navigator, Verspätungsstempel am Schalter oder automatische Erkennung über dein Kundenkonto
- Bankverbindung für die Auszahlung (wenn du Gelderstattung statt Gutschein möchtest)
Fahrgastrechte kennen – Geld zurückholen
Alle deine Rechte bei Verspätung, Zugausfall und mehr erklärt auf einer Seite.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Nach dem Einreichen erhältst du eine Eingangsbestätigung mit einer individuellen Fall-ID. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu einem Monat. Bei sehr hohem Aufkommen (z. B. nach großen Streiks oder Unwettern) kann es länger dauern.
Die Auszahlung erfolgt per Banküberweisung oder als Gutschein – je nachdem, was du bei der Antragstellung gewählt hast.
Welche Erstattungsform sollte ich wählen?
| Erstattungsform | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Banküberweisung | Echtes Geld, sofort nutzbar | Dauert länger |
| Reisegutschein (DB) | Schnell, oft 10% Bonus obendrauf | Nur bei DB einlösbar, 3 Jahre gültig |
Tipp: Der Gutschein lohnt sich, wenn du ohnehin weitere Bahnreisen planst – denn oft gibt es einen kleinen Bonus auf den Erstattungsbetrag.
Entschädigung abgelehnt – was tun?
Lehnt die DB deinen Antrag ab, hast du folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen (schriftlich an das Servicecenter Fahrgastrechte)
- Die Schlichtungsstelle Mobilität einschalten (kostenlos, unabhängig)
- Verbraucherzentrale kontaktieren
FAQ: DB Entschädigungsantrag
Wie lange habe ich Zeit, den Antrag zu stellen?
Die Frist beträgt 12 Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer deines Tickets. Warte also nicht zu lang.
Brauche ich einen Verspätungsstempel?
Nein – wenn du das Ticket online gebucht hast, erkennt das System die Verspätung meist automatisch. Bei Papiertickets ist ein Stempel am Schalter hilfreich.
Gilt die Entschädigung auch bei Streik?
Grundsätzlich nein – bei höherer Gewalt (Streik, Unwetter) ist die DB laut EU-Recht nicht zur Entschädigung verpflichtet. Bei nationalen Streiks gibt es aber oft Kulanzlösungen.
Kann ich auch für vergangene Reisen einen Antrag stellen?
Ja – rückwirkend für bis zu 12 Monate nach der Reise.
Was passiert, wenn ich den Zug gar nicht nehmen konnte (weil er zu spät war)?
Wenn dein Anschlusszug ausgefallen oder zu spät war und du dein Ziel nicht erreicht hast, hast du Anspruch auf vollständige Erstattung. Mehr: Anschluss verpasst – deine Rechte