🗓️ Zuletzt aktualisiert: April 2026 – Preise und Konditionen geprüft und auf Basis aktueller bahn.de-Angaben korrigiert.

Kurz gesagt: Ab 60 Minuten Verspätung hast du Anspruch auf 25 % Erstattung, ab 120 Minuten auf 50 %. Den Antrag kannst du online stellen – du hast dafür bis zu 12 Monate Zeit.

Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?

Grundlage ist die EU-Verordnung 2021/782 über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.

Verspätung am Ziel Entschädigung
Unter 60 Minuten Kein Anspruch
60–119 Minuten 25 % des Ticketpreises
120 Minuten oder mehr 50 % des Ticketpreises

Maßgeblich ist die Verspätung an deinem Zielbahnhof, nicht an einem Zwischenstopp.


Was tun bei Zugverspätung? – Schritt für Schritt

Schritt 1: Verspätung dokumentieren

Lass dir einen Verspätungsstempel auf deine Fahrkarte stempeln oder mache einen Screenshot der DB-App.

Schritt 2: Fahrtantritt entscheiden

Bei über 60 Minuten voraussichtlicher Verspätung darfst du die Reise abbrechen und den vollen Ticketpreis zurückfordern.

Schritt 3: Entschädigung beantragen

Online (empfohlen): Über das Fahrgastrechte-Formular auf bahn.de.

Per App: Im DB Navigator unter „Meine Reisen“.

Per Post: Formular ausfüllen und einsenden.

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Schritt 4: Auszahlungsart wählen

Du kannst wählen zwischen Überweisung, Gutschein oder Bahnbonus-Punkten.


Fristen: Wie lange hast du Zeit?

Du hast 12 Monate nach dem Reisedatum Zeit, deinen Antrag einzureichen.


Besondere Situationen

Verpasster Anschluss

Wenn du wegen Verspätung deinen Anschlusszug verpasst und deshalb 60+ Minuten später ankommst, gilt das ebenfalls als Verspätungsfall.

Zugausfall

Bei Zugausfall hast du die Wahl zwischen kostenloser Umleitung oder voller Erstattung.

Deutschland-Ticket

Beim Deutschland-Ticket gibt es 1,50 € Entschädigung pro Verspätungsfall ab 60 Minuten – maximal 25 % des monatlichen Ticketpreises.


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FAQ: Fahrgastrechte bei Zugverspätung

Ab wann bekomme ich Geld zurück? Ab 60 Minuten Verspätung: 25 %, ab 120 Minuten: 50 % des Ticketpreises.

Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel 4–6 Wochen.

Gilt die Entschädigung auch für Sparpreis-Tickets? Ja, die Fahrgastrechte gelten für alle Ticketarten.

Was, wenn die Bahn meinen Antrag ablehnt? Du kannst die Schlichtungsstelle Mobilität (söp) kostenlos einschalten.


Fazit

Ab 60 Minuten Verspätung steht dir Geld zu – den Antrag stellst du einfach online. Nutze deine Ansprüche: Die Bahn ist gesetzlich verpflichtet, sie zu erfüllen.

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