🗓️ Zuletzt aktualisiert: April 2026 – Preise und Konditionen geprüft und auf Basis aktueller bahn.de-Angaben korrigiert.
Kurz gesagt: Ab 60 Minuten Verspätung hast du Anspruch auf 25 % Erstattung, ab 120 Minuten auf 50 %. Den Antrag kannst du online stellen – du hast dafür bis zu 12 Monate Zeit.
Wann hast du Anspruch auf Entschädigung?
Grundlage ist die EU-Verordnung 2021/782 über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr.
| Verspätung am Ziel | Entschädigung |
|---|---|
| Unter 60 Minuten | Kein Anspruch |
| 60–119 Minuten | 25 % des Ticketpreises |
| 120 Minuten oder mehr | 50 % des Ticketpreises |
Maßgeblich ist die Verspätung an deinem Zielbahnhof, nicht an einem Zwischenstopp.
Was tun bei Zugverspätung? – Schritt für Schritt
Schritt 1: Verspätung dokumentieren
Lass dir einen Verspätungsstempel auf deine Fahrkarte stempeln oder mache einen Screenshot der DB-App.
Schritt 2: Fahrtantritt entscheiden
Bei über 60 Minuten voraussichtlicher Verspätung darfst du die Reise abbrechen und den vollen Ticketpreis zurückfordern.
Schritt 3: Entschädigung beantragen
Online (empfohlen): Über das Fahrgastrechte-Formular auf bahn.de.
Per App: Im DB Navigator unter „Meine Reisen“.
Per Post: Formular ausfüllen und einsenden.
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Schritt 4: Auszahlungsart wählen
Du kannst wählen zwischen Überweisung, Gutschein oder Bahnbonus-Punkten.
Fristen: Wie lange hast du Zeit?
Du hast 12 Monate nach dem Reisedatum Zeit, deinen Antrag einzureichen.
Besondere Situationen
Verpasster Anschluss
Wenn du wegen Verspätung deinen Anschlusszug verpasst und deshalb 60+ Minuten später ankommst, gilt das ebenfalls als Verspätungsfall.
Zugausfall
Bei Zugausfall hast du die Wahl zwischen kostenloser Umleitung oder voller Erstattung.
Deutschland-Ticket
Beim Deutschland-Ticket gibt es 1,50 € Entschädigung pro Verspätungsfall ab 60 Minuten – maximal 25 % des monatlichen Ticketpreises.
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FAQ: Fahrgastrechte bei Zugverspätung
Ab wann bekomme ich Geld zurück? Ab 60 Minuten Verspätung: 25 %, ab 120 Minuten: 50 % des Ticketpreises.
Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel 4–6 Wochen.
Gilt die Entschädigung auch für Sparpreis-Tickets? Ja, die Fahrgastrechte gelten für alle Ticketarten.
Was, wenn die Bahn meinen Antrag ablehnt? Du kannst die Schlichtungsstelle Mobilität (söp) kostenlos einschalten.
Fazit
Ab 60 Minuten Verspätung steht dir Geld zu – den Antrag stellst du einfach online. Nutze deine Ansprüche: Die Bahn ist gesetzlich verpflichtet, sie zu erfüllen.
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